Notfälle & Weiteres

Notfälle - besonders ausserhalb der Sprechzeiten

 

- Erwachsene & Familien in Notlagen vor Ort können sich an das ÄRZTEFON wenden unter 0800 33 66 55,
wo sie mit einem Notfall-Psychiater verbunden werden können, der sie berät oder zu Ihnen kommt.

 

- Minderjährige im Kanton Zürich können sich an den KJPP der PUK unter 043 499 26 26 wenden.


- bei akuter Lebensgefahr: 144

 

Kontaktaufnahme

Am Praktischsten ist es, wenn Sie/Du uns eine kurze Mail mit dem Anliegen & der Erreichbarkeit zusenden/zusendest. Da wir tagsüber meist direkte Termine haben, ist dies leichter als ein direktes Telefonat. Wir werden dann mit Ihnen/Dir baldmöglichst in Kontakt treten und einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Auf der Seite www.therapievermittlung.ch siehst Du/ sehen Sie, ob direkt freie Plätze frei sind.

 

Erstgespräch & Erfolgsfaktoren

Im Erstgespräch lernen wir uns das erste Mal kennen, verschaffen uns einen Überblick über die persönliche Situation und die wichtigsten Ziele für die Zukunft. Wir entscheiden gemeinsam, was es braucht und ob wir zueinander passen - menschlich und fachlich.
Wir empfehlen, die persönlichen Ziele vertieft vorzubereiten. Also in welchem Zustand möchte ich sein? persönlich und in der Interaktion mit anderen? Wo habe ich dies schon erfahren?

Die Therapieforschung zeigt, dass die Einigung auf sinnvolle Ziele einer der einflussreichsten Faktoren sind für ein Gelingen.
Ein offener, respektvoller, von echtem Interesse und Einfühlsamkeit getragener Prozess, Ehrlichkeit und ein tiefes Verständnis zu erlangen sind weitere Dinge, die wir nutzen.

Höchstpersönliche Rechte - Besonderheiten von Jugendlichen & Familien

Urteilsfähige Jugendlichen haben das Recht, über Ihre absoluten, höchstpersönlichen Rechte - wozu Fragen der Gesundheit gehören - selbst zu entscheiden. Die Dinge, die in besonders enger Verbindung zu unserer Persönlichkeit stehen, sollen Jugendliche auch selbst bestimmen können.  Die Menschenwürde (CH: Art. 7 BV) mit seinen Bezügen zur Autonomie und Selbstbestimmung, das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit mit seinen Bezügen zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit (CH: Art. 10 BV) und der Schutz der Privatssphäre (CH: Art. 13 BV) sind wichtige Grundrechte - auch von minderjährigen Patienten - und für Therapie-Gestaltungen gilt dies ganz besonders.


Gleichzeitig sind wir bestrebt, dass Eltern und wichtige Bezugspersonen 
mit einbezogen und gehört werden (oft auch andere wichtige Dritte) und je jünger der/die Minderjährige desto tragendender die Vertretungsrolle der Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter. Das macht schon deshalb Sinn, da viele Veränderungen auch im sozialen Alltag wirken sollen und starke Beziehungen einer der wichtigsten Gesundheitsfaktoren ist.

Jugendliche erfahren alles, was mir über diese zugetragen wird und mit Ihnen zu tun hat. Damit wird dem legal-ethischem Prinzip des "Nichts-über-uns-ohne-uns" und der Vertrauensbildung als solchen entsprochen.
Jugendliche wiederum können Dinge benennen, die sie weiter vertraulich behandelt wissen wollen, die z.B. die Eltern nicht erfahren sollen.
(praktisch bedeutet dies z.B. das Inhalte für Gespräche mit Dritten/ im Familienkreis vorbereitet werden und bestimmt wird, was nicht dazu gehören soll).

 

Dazu ist die Nicht-Schadens-Orientierung von Therapie einer der höchsten Grundsätze, der hier sehr ernst genommen wird. D.h. v.a. sehr respektvoller Umgang, aktives Zuhören & Verständnis entwickeln; Inhalts-Treue & Eintauchen in die jeweilige Lebensrealität; methodische Professionalität, Science-Recherchen und inkl. Aufklärung zu diversen Optionen der Ziel-Erreichung.
Im Rahmen der Qualitätssicherung wird das Erleben von Patienten-Seite immer eingeholt. Alle sind eingeladen, unmittelbar  

 

Wir appellieren an alle Beteiligte, das Wohl der anderen mitzuberücksichtigen, wohlüberlebt und besonnen und prosozial zu handeln.
Tiefe Offenheit, Freundlichkeit, dialogische Toleranz und Austauschfähigkeit, tw. Akzeptanz von anderen Meinungen sind hilfreich.

Ist dies miteinander nicht möglich, gilt: das Wohl des Jugendlichen ist eines der höchsten Güter im Leben und damit verbunden, was können die wichtigen Personen drumherum tun, dass wir einen sinnvollen Weg unterstützen. Finden wir keinen guten Weg Richtung Linderung oder  Besserung, kann ein Einbezug von Zweitmeinungen und/oder von anderen Rechtsvertretern wie z.B. Beiständen, Patientenberatungsstellen, Peer-Support oder Rechtsberatern eine hilfreiche Ergänzung sein (weiteres siehe Feedback-Kultur).

 

Abrechnungen

Einzelsitzungen zur Abklärung & Behandlung von krankheitsrelevanten Störungen durch den psychiatrischen Arzt oder im Rahmen von delegierter psychologischer Psychotherapie sind Teil der Grundversorgung aller Krankenkassen und werden über diese abgerechnet abzüglich der persönlichen Franchise und in der Regel 10% Selbstbehalt und unter dem Vorbehalt von möglichen Einschränkungen, die seitens der Krankenkasse gestellt werden. Eine Zuweisung benötigen Sie ggf., wenn Sie/Du in einem HMO-Modell oder Hausarzt-Modell bei der Krankenkasse versichert sind.

 

Ausgefallene Termine

Therapiesitzungen bitten wir Sie/Dich bis 24h vorher per Mail (oder per Telefon) abzusagen. Andernfalls werden wir diese in der Regel verrechnen.
Jugendliche zum Tarif: 50 CHF 1. versäumte Konsultationen, 100 CHF ab der 2. versäumten Konsultation, dann volle Stundensatz gemäss Krankenversicherungsgesetz (diese Rechnung kann nicht der Versicherung zugestellt werden, sondern ist persönlich zu tragen).

 

Atteste & Arztzeugnisse

Arztzeugnisse werden nur nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt. Wissen heisst dass eine Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund des Wissens um einen Arbeitsplatz und dem persönlichem Stärken&Schwächen-Profil und i.d.R. mit zeitlicher Begrenzung ausgestellt wird. Das Ziel soll meist bleiben, dass eine Integration im Leben erhalten bleibt. Das empfiehlt sich meist auch aus gesundheitlichen Gründen. Oftmals raten wir bei längeren Ausfällen zu einer Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und oft auch zu einer Meldung bei IV-Stelle, um die Arbeitsfähigkeit bestmöglichst zu erhalten. 

 

Therapie-Ende & Feedback-Kultur

Wenn wir gemeinsam oder eine Seite alleine zum Schluss kommen, dass sich eine Problematik gelöst hat oder dass die Behandlung zum Ende kommen soll, weil z.B. vereinbarte Ziele, damit verbundene Aufgaben oder die therapeutische Beziehung als solche in Frage gestellt werden, dann empfehlen wir darüber ein persönliches Gespräch zu führen. So können wir gegenseitig Verständnis für einander entwickeln und gemeinsam lernen. Als lernendes Team sind wir daran auch für die zukünftige Arbeit mit anderen Patienten/Klienten interessiert.

Wenn Sie Sich/ Du Dich nicht zu einem persönlichen Gespräch in der Lage sehen/siehst, sind wir um ein schriftliches Feedback sehr dankbar.
In der Regel können in persönlichen Gesprächen allfällige Kontroversen am besten geklärt werden.